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212.331

Kantonale Ausführungsverordnung zur Inkassohilfe

(KAVI)

vom 26.04.2022 (Stand 26.04.2022)

Präambel

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden,

gestützt auf die Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen vom 6. Dezember 2019 [1] sowie das Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder vom 27. April 1980 [2],

verordnet:

Art. 1 Zuständigkeit

Die Gemeinden leisten Hilfe bei der Durchsetzung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche, wenn die verpflichtete Person die Unterhaltspflicht nicht erfüllt (Inkassohilfe).

Sie führen zu diesem Zweck Fachstellen im Sinne der Inkassohilfeverordnung[3].

Art. 2 Umfang der Inkassohilfe

Die Fachstellen leisten nach Massgabe der bundesrechtlichen Vorschriften Inkassohilfe für Unterhaltsansprüche im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Inkassohilfeverordnung[4].

In grenzüberschreitenden Fällen leisten sie Inkassohilfe nach Massgabe der anwendbaren Amtshilfeübereinkommen und Gegenseitigkeitserklärungen.

Art. 3 Organisation der Fachstellen

Die Gemeinden statten die Fachstellen mit den notwendigen Ressourcen aus, um den Vollzug im Sinne des Bundesrechts sicherzustellen.

Sie sorgen insbesondere dafür, dass fachlich ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung steht.

Sie können gemeinsame Fachstellen führen und mit geeigneten öffentlichen oder privaten Stellen zusammenarbeiten.

Art. 4 Zentrale Empfangs- und Übermittlungsstelle

Das Departement Gesundheit und Soziales bezeichnet eine geeignete kantonale Stelle, die in grenzüberschreitenden Fällen als zentrale Empfangs- und Übermittlungsstelle im Verkehr zwischen Bund und Fachstellen dient. 

Es kann Weisungen erlassen. 

Egress

Lf. Nr. / Abl. 1465 / 29.04.2022

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Lf. Nr. / Abl.
26.04.2022 26.04.2022 Erlass Erstfassung 1465 / 29.04.2022

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Lf. Nr. / Abl.
Erlass 26.04.2022 26.04.2022 Erstfassung 1465 / 29.04.2022