Das Handelsregisteramt führt das Handelsregister für den ganzen Kanton nach den hiefür geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie den Weisungen der kantonalen Aufsichtsbehörde und des Eidg. Amtes für das Handelsregister.
Es beurkundet Handelsregistersachen öffentlich[3] und stellt Beglaubigungen[4] aus.