Für Verfügungen, Bewilligungen, Genehmigungen und andere Verrichtungen werden unter Vorbehalt besonderer Regelungen Staatsgebühren nach folgenden Ansätzen erhoben:
- vom Kantonsrat Fr. 100.– bis Fr. 3 000.–
- vom Regierungsrat Fr. 100.– bis Fr. 5 000.–
- von den Departementen des Regierungsrates, von kantonsrätlichen und regierungsrätlichen Kommissionen sowie von kantonalen Amtsstellen Fr. 20.– bis Fr. 5 000.–
- …