Die Vereinbarung bezweckt die Regelung des Zugangs zu ausserkantona- len Schulen, die Leistung von Schulbeiträgen durch den Wohnsitzkanton sowie die Gleichstellung von Auszubildenden aus Vereinbarungskantonen.
Die Aufteilung der Schulbeiträge zwischen Wohnsitzkanton, Wohnsitzge- meinde und Dritten richtet sich nach dem Recht des Wohnsitzkantons.