Die Berufsbildungskommission umfasst mindestens sieben Mitglieder.
Die Berufsbildungskommission setzt sich zusammen aus der Bildungsdirektorin oder dem Bildungsdirektor als Präsidentin oder Präsident, aus Vertretungen verschiedener Berufsfelder und Interessengruppen sowie aus Bildungsfachleuten.
Je eine Vertretung des Amtes, der Schulleitung der kantonalen Berufsfachschule, der Berufsfachschule Wirtschaft an der Kantonsschule, der Sekundarstufe I und der Lehrendenvereinigung der kantonalen Berufsfachschule nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Sowohl die Mitglieder als auch die Vertretungen mit beratender Stimme können Anträge stellen.
Das Amt bereitet die Geschäfte der Berufsbildungskommission vor.
Der Berufsbildungskommission obliegen namentlich:
- Stellungnahme zur Bildungsstrategie und zu den Angeboten, Massnahmen und Pilotprojekten in der Berufs- und Weiterbildung und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung;
- Beratung des Departements Bildung und Kultur in allen Fragen der Berufs- und Weiterbildung und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung;
- Kenntnisnahme der Berichte der Kantonalen Berufs- und Weiterbildung, der kantonalen Berufsfachschulen und weiterführenden Schulen, der Prüfungskommission sowie privaten Bildungsinstitutionen, mit welchen eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die Mitglieder der Berufsbildungskommission haben in Absprache mit der Schulleitung das Recht, den Unterricht in Brückenangeboten und der beruflichen Grundbildung zu besuchen.