Die schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) ist als Fachkon- ferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig für die Antragstellung an die Konferenz der Vereinbarungs- kantone bezüglich weiterer Leistungen gemäss Absatz 2.
Weitere Leistungen, die zwischen den Kantonen abgegolten werden, sind insbesondere
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- überbetriebliche Kurse;
- interkantonale Fachkurse;
- Qualifikationsverfahren;
- Nachholbildung;
- individuelle Begleitung in der zweijährigen Grundbildung.
Die Konferenz der Vereinbarungskantone legt Grundsätze und Beiträge für die Abgeltung der Leistungen gemäss Absatz 2 fest. Diese werden im Anhang aufgeführt. Vorbehalten bleibt Absatz 4.
Die Vereinbarungskantone können die Abgeltung der Leistungen gemäss Absatz 2 auf die im eigenen Kanton geltenden Grundsätze beschränken. IV. Vollzug