Ausbildungen privater und öffentlich-rechtlicher Anbieter sind beitragsberechtigt, wenn sie zu einem vom Bund, von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren oder von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren anerkannten Ausbildungsabschluss führen.
Beitragsberechtigt sind zudem Ausbildungen, an die der Kanton Schulgeldbeiträge leistet. Das Departement Bildung und Kultur kann weitere Ausbildungen als beitragsberechtigt anerkennen.