Die Beiträge werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten bemessen. Bei Ehe, eingetragener Partnerschaft oder festem Konkubinat ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft massgebend.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmt sich nach dem massgebenden Einkommen für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung. Das höchste anspruchsberechtigte Einkommen beträgt 100'000 Franken.
Der Regierungsrat bestimmt die Beitragshöhe pro Einkommensstufe. Auf der tiefsten Einkommensstufe werden den Erziehungsberechtigten maximal 90 Prozent der anfallenden Betreuungskosten vergütet.