Der Vollzug der Gesetzgebung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung steht unter der Aufsicht des Departementes Gesundheit und Soziales.
Zuständige Stelle im Sinne des Gesetzes ist die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden. Ihr sind alle Vollzugsaufgaben übertragen, soweit nicht abweichend geregelt.
Das Departement Gesundheit und Soziales regelt den Vollzugsauftrag und die Abgeltung der Ausgleichskasse mit einer Leistungsvereinbarung. Diese bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.