Kanton und Gemeinden fördern die kulturelle Vielfalt der Gegenwart und pflegen das kulturelle Erbe.
Sie sorgen für Rahmenbedingungen, welche kulturelle Betätigungen sowie einen vielfältigen Kulturaustausch im öffentlichen Bereich ermöglichen.
Sie achten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Freiheit der Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden.