Die Kommission für Tierversuche berät den Kantonstierarzt in allen mit Tierversuchen zusammenhängenden Fragen. Sie nimmt Stellung zu Gesuchen, die der Kantonstierarzt ihr vorlegt. Sie überprüft Versuchstierhaltungen und die Durchführung von Tierversuchen selbständig oder im Auftrag des Kantonstierarztes.
Die Kommission oder die vom Präsidenten bestimmten Delegationen haben das Recht, Betriebe, Institute und Laboratorien, die Versuchstiere halten oder in denen Tierversuche durchgeführt werden, zu besuchen und der Durchführung von Versuchen beizuwohnen. In der Regel sollen mindestens zwei Kommissionsmitglieder delegiert werden. Die Kommission orientiert die Betriebsleiter der Institute und Laboratorien bei Beginn der Kontrollen.
Der Kantonstierarzt kann Versuchstierhaltungen und die Durchführung von Tierversuchen unabhängig von der Kommission auch selbst überprüfen.