Die Gemeinde Herisau überlässt der Eidgenossenschaft für die Zeit, wäh- rend welcher auf dem dortigen Waffenplatz Truppen sich befinden, zu militärischen Übungen unentgeltlich zur Benutzung: Die Liegenschaften Nr.
im Kreckel, Nr. 573 im Spitzböhel und das sog. «Schlampigut», ohne Nr., mit Ausnahme eines Streifens von 40 m Tiefe der Liegenschaft Nr. 571 in der ganzen Ausdehnung längs der Kasernenstrasse, gemäss Plan vom
. Januar 1906, und zwar unter folgenden näheren Bedingungen:
- Die Gemeinde Herisau macht dabei folgende Vorbehalte geltend:
. Für das Jugendfest und den Jahrmarkt steht der Gemeinde die Priorität auf die Benutzung des Exerzierplatzes zu. Für dessen Benutzung zu Kadettenübungen, Turn- und Spielübungen sowie Volksfesten hat sie sich dagegen mit dem Platzkommando zu verständigen, indem in diesen Fällen die Priorität den Militärschulen zusteht. Waffenplatz Herisau,
.21 Vertrag mit der Eidgenossenschaft
. Der Grasnutzen auf dem Exerzierplatz, dessen Gewinnung die militä- rische Benutzung nicht beeinträchtigen soll, gehört der Gemeinde.
. Die auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude dürfen ihrem bishe- rigen Zwecke erhalten bleiben. Neue Gebäulichkeiten dagegen können nur mit Einwilligung der Eidgenossenschaft erstellt werden. Der Um- schwung der Ökonomiegebäude ist den landwirtschaftlichen Bedürf- nissen entsprechend abzugrenzen.
. Ohne ausdrückliche Bewilligung seitens der Gemeinde dürfen auf dem Exerzierplatz keine Pionier-Arbeiten vorgenommen werden.
- Dagegen übernimmt die Gemeinde Herisau folgende Verpflichtun- gen:
. Die Entwässerung des ebenen Wiesbodens im Kreckel.
. Gute Instandhaltung des gesamten Exerzierplatzes.
. Auf dem von der Gemeinde Herisau vorbehaltenen Streifen Boden längs der Kasernenstrasse sind die beiden zurzeit bestehenden Wege nach dem Kreckel aufrecht zu erhalten oder dann ist an Stelle der- selben in der Mitte dieses Stückes Boden eine neue, zweckmässige Verbindung herzustellen. Überdies sind an der Ost- und Westgrenze des vorbehaltenen Stückes Boden Verbindungen zwischen der Kaser- nenstrasse und dem Exerzierfeld anzulegen.
. Herstellung einer Verbindung des «Schlampigutes» mit der Landstrasse nach Winkeln vom Pulverturm bis zur Ziegelhütte durch Anlegung eines bekiesten Weges von 5 m Breite.
. Beseitigung einzelner Bäume, welche die Vornahme von Zielübungen hindern. Die Anpflanzung junger Bäume steht der Gemeinde an denjenigen Stel- len frei, wo sie die militärischen Übungen nicht beeinträchtigen.
. Verlegung der Hindernisbahn nach dem neuen Exerzierplatz.
- Übergangsbestimmungen1) — — — — — — — — — — — —