Der fischereilichen Zuständigkeit des Kantons Appenzell A.Rh. unterstehen:
- der Rötelbach oberhalb der Einmündung des Tellbachs;
- der Tüfenbach oberhalb der Brücke Tüfi;
- der Wissenbach oberhalb der Einmündung in die Glatt, einschliesslich der Weiheranlagen in Tal und Eggstatt mit Ausnahme des Weihers süd- lich von Egg;
- die Glatt oberhalb der Einmündung des Wissenbachs;
- der Wattbach.