Die Grenzgewässer zwischen Appenzell Inner- und Ausserrhoden werden unter den Vertragskantonen zur fischereilichen Nutzung wie folgt aufgeteilt:
. Als rein innerrhodische Fischereigewässer gelten:
- Sitter ab Einmündung Buechbach, samt Buechbach, bis Einmündung Rotbach; ohne Rotbach;
- Fallbach bis zur Brücke der Staatsstrasse oberhalb Wolftobel.
. Als rein ausserrhodische Fischereigewässer gelten:
- Rotbach, soweit er Kantonsgrenze bildet, bis Einmündung in die Sitter, samt Zwislenbach und Mendlibach;
- Fallbach, Blaubach und Gonzerenbach, soweit sie Kantonsgrenze bilden, sowie Fallbach ab Ausserrhoder Kantonsgrenze beim Hof bis zur st.-gallischen Kantonsgrenze.
In diesen Gewässern sind die Zuflüsse inbegriffen, soweit sie nicht aus- drücklich davon ausgenommen sind.