Die vom Regierungsrat dem Sportfonds zugewiesenen Gelder werden wie folgt verwendet: *
- zur Errichtung und zum Ausbau sowie zu Erweiterungen und aussergewöhnlichen Verbesserungen von Sportanlagen aller Art;
- als Zuwendung für Sportgeräte- und Materialanschaffungen der Sportorganisationen;
- zur Unterstützung der Sporttätigkeit von kantonalen und regionalen Verbänden und Vereinen;
- zur weiteren Unterstützung von Tätigkeiten und Projekten im Sport, insbesondere zur Durchführung von Sportveranstaltungen und Ehrungen;
- zur Talent- und Nachwuchsförderung und zur Unterstützung erfolgreicher Sportlerinnen oder Sportler und der mit der Talentförderung beauftragten Organisationen;
- zur Unterstützung von sportlichen Aktivitäten von Menschen mit einer Behinderung und der im Behindertensport tätigen Organisationen.
… *