Zur Förderung einer ausgeglichenen Konjunktur sowie zur Verhütung von Arbeitslosigkeit können die Unternehmen der privaten Wirtschaft durch jährliche Einlagen steuerbegünstigte Arbeitsbeschaffungsreserven bilden («Reserven »).[2]
Kanton und Gemeinden gewähren den Unternehmen, die nach dem Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven Reserven ausscheiden, Steuervergünstigungen.
Soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt, gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.