Diese Verordnung regelt die Beschaffung und die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Nicht dieser Verordnung unterstehen Aufträge, wenn:
- die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind;
- der Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen es erfordert;
- Schutzrechte des geistigen Eigentums verletzt würden.