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750.212

Zusatzvereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich

Präambel

Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen

Vereinbarung über den Vollzug der Privaten

Kontrolle im Energiebereich

vom 17. Dezember 2012

Art. 1 Erweiterung um den Fachbereich Beleuchtung

Die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich vom 13. Dezember 2005 (nachstehend Interkantonale Vereinbarung) wird um den Fachbereich Beleuchtung ergänzt.

Art. 2 Erteilung der Kontrollbefugnis

Die Kontrollbefugnis für den Fachbereich Beleuchtung wird in Anwendung von Artikel 2 der Interkantonalen Vereinbarung durch Verfügung einzeln erteilt.

Art. 3 Anwendbares Recht

Die Artikel 3 bis 16 der Interkantonalen Vereinbarung werden auf den Fachbereich Beleuchtung sachgemäss angewendet.

Art. 4 Vollzugsbeginn

Diese Vereinbarung wird ab 1. Januar 2013 angewendet.