Die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich vom 13. Dezember 2005 (nachstehend Interkantonale Vereinbarung) wird um den Fachbereich Beleuchtung ergänzt.
750.212
Zusatzvereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich
Präambel
Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen
Vereinbarung über den Vollzug der Privaten
Kontrolle im Energiebereich
vom 17. Dezember 2012
Art. 1 Erweiterung um den Fachbereich Beleuchtung
Art. 2 Erteilung der Kontrollbefugnis
Die Kontrollbefugnis für den Fachbereich Beleuchtung wird in Anwendung von Artikel 2 der Interkantonalen Vereinbarung durch Verfügung einzeln erteilt.
Art. 3 Anwendbares Recht
Die Artikel 3 bis 16 der Interkantonalen Vereinbarung werden auf den Fachbereich Beleuchtung sachgemäss angewendet.
Art. 4 Vollzugsbeginn
Diese Vereinbarung wird ab 1. Januar 2013 angewendet.