Die Frequenzzahlen der durch die Linie direkt erschlossenen Haltestellen werden nach der Anzahl aller gewichteten, fahrplanmässigen Abfahrten auf den Linien des öffentlichen Verkehrs bemessen.
Gezählt werden die Abfahrten auf dem Gemeindegebiet je Fahrplanjahr. Massgebend ist das offizielle Kursbuch, allenfalls die Fahrpläne der Transportunternehmen.
Die Anzahl der gewichteten, fahrplanmässigen Abfahrten wird für eine einjährige Fahrplanperiode erhoben und jährlich aktualisiert.
Die Abfahrten der Verkehrsmittel werden wie folgt gewichtet:
- IR/Voralpen-Express
16
- Regionalzüge (SOB, Thurbo)
12
- Regionalzüge (AB)
8
- Regionalbusse
1
Das zuständige Departement kann eine Haltestelle mehreren Gemeinden oder einer anderen Gemeinde als der Standortgemeinde zuordnen. Die betroffenen Gemeinden werden vorab angehört.
Das zuständige Departement kann für linienverkehrsähnliche Fahrten, insbesondere Fahrten auf Verlangen (Publicar), die Abfahrten nach dem Nutzen der erschlossenen Gemeinden festlegen. Die betroffenen Gemeinden werden vorab angehört.