Die Prüfungskommission besteht aus:
- der Leiterin oder dem Leiter der Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle (Vorsitz);
- einer Ärztin oder einem Arzt (Vorsitz-Stellvertretung);
- einer Pflegefachperson mit Ausbildung Tertiärstufe;
- einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker;
- einer Apothekerin oder einem Apotheker beziehungsweise einer Drogistin oder einem Drogisten.
Das Departement Gesundheit und Soziales wählt auf eine Amtsdauer von vier Jahren die in Abs. 1 lit. b–e bezeichneten Mitglieder sowie Ersatzmitglieder. *
Das Ersatzmitglied handelt, wenn das Mitglied verhindert ist.
… *