Der Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes ist Sache des Departements Gesundheit und Soziales, soweit dieses Gesetz nichts anders vorsieht. *
Das Departement Gesundheit und Soziales ist namentlich zuständig für die Erteilung und den Entzug von Bewilligungen[2] und für die Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln[3]. *