Dieses Gesetz
- stellt den Vollzug des Bundesrechts über den Umweltschutz und den Gewässerschutz sicher und
- ermöglicht kantonale Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gewässer.
Es bezweckt, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit auch für künftige Generationen ungeschmälert zu erhalten.
Das Gesetz gilt für alle Bereiche des Bundesrechts über den Umweltschutz und den Gewässerschutz.