Kantonale Behörde im Sinne des Arbeitsgesetzes ist das kantonale Arbeitsinspektorat. Ihm obliegen unter der Aufsicht des Departements Bau und Volkswirtschaft alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich einer andern Stelle zugewiesen sind. *
Zur Mitwirkung beim Vollzug können weitere Instanzen des Kantons und der Gemeinden, z.B. Organe der Bau-, Feuer- und Gesundheitspolizei, herangezogen werden.