Das Departement Bau und Volkswirtschaft beaufsichtigt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Heimarbeit. *
Der Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Heimarbeit obliegt dem kantonalen Arbeitsinspektorat in Verbindung mit den Gemeindestellen, die beim Vollzug des Arbeitsgesetzes[4] mitwirken[5].