Die Ausgleichskasse und die IV-Stelle richten an die Mitglieder der Verwaltungskommission folgende Entschädigungen aus:
- Jährliche Entschädigung;
- Sitzungsgelder;
- Spesen.
Mit der jährlichen Entschädigung sowie den Sitzungsgeldern sind vor- und nachbereitende Tätigkeiten abgegolten.