Der Kanton fördert in Verbindung mit den Gemeinden im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues Bestrebungen, die darauf gerichtet sind:
- das Angebot an neuen Wohnungen mit tragbaren Mietzinsen für Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu verbessern;
- Alterswohnungen mit 1–2 Zimmern und Invalidenwohnungen zu bauen;
- eine zweckmässige Besiedelung zu erreichen.