Jede Person hat im Umgang mit Wärme, Licht und anderen Energieartensowie mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen und technischen Einrichtungen Sorgfalt walten zu lassen, damit Brände und Explosionen vermiedenoder deren Ausweitung begrenzt werden können.[2]
Die allgemeine Sorgfaltspflicht erstreckt sich namentlich auf
- die Information und Instruktion von beaufsichtigten und unterstellten Personen,
- das Erstellen von Bauten und Anlagen für sich oder für Dritte,
- den Unterhalt von Anlagen und Geräten, die der Brandbekämpfung dienen.