Der Verwaltungsrat genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Assekuranz zuhanden des Regierungsrates und des Kantonsrates.
Er erlässt Richtlinien über das Versicherungsverhältnis, über die Ermittlung der Versicherungswerte und der Schäden sowie einen Prämientarif.
Er wählt die Schätzerinnen und Schätzer und die leitenden Angestellten der Assekuranz.