Der Regierungsrat erarbeitet ein Förderungskonzept für den Einsatz der kantonalen Beiträge zur Strukturverbesserung und der Darlehen aus dem Agrarfonds. Das Förderungskonzept ist bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber nach fünf Jahren zu überarbeiten und dem Kantonsrat jeweils zur Genehmigung vorzulegen.
Der Regierungsrat stellt der landwirtschaftlichen Kreditkasse im Bedarfsfall die Mittel zur Verfügung, die zur Aufstockung der Betriebshilfe notwendig sind.
Er kann die freien Mittel der Betriebshilfe unter Berücksichtigung einer angemessenen Verlustreserve dem Agrarfonds zuweisen.