Dieses Gesetz schützt den Wald mit seinen Pflanzen und Tieren als naturnahe Lebensgemeinschaft und sorgt für dessen Erhaltung in seinen vielfältigen Funktionen, namentlich der Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion.[3]
Es soll ausserdem Menschen und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen wie Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag schützen. *
Es regelt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über den Wald.