Dieses Gesetz bezweckt die Förderung des Tourismus mit dem Ziel:
- die Schönheiten der Natur sowie die Schätze der Geschichte, der Kultur und der Traditionen des Kantons zu nutzen und zu achten;
- attraktive Ferien- und Freizeitangebote für Übernachtungsgäste, Tagesgäste sowie die einheimische Bevölkerung zu schaffen;
- die Bekanntheit von Appenzell Ausserrhoden als Tourismusdestination im In- und Ausland zu erhöhen;
- die Zusammenarbeit über politische und institutionelle Grenzen hinweg zu unterstützen und Kooperationen mit anderen Tourismusdestinationen zu nutzen;
- die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Beherbergungswirtschaft zu verbessern.
Die Förderung des Tourismus berücksichtigt die Interessen der einheimischen Bevölkerung und der Gäste sowie die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung.