Um die Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie weitere Tourismusbetriebe von den Auswirkungen der Covid-19-Epidemie zu entlasten, wird der Vollzug des Tourismusgesetzes[2] vorübergehend geändert und auf die Erhebung der kantonalen Tourismusabgabe teilweise verzichtet.
Diese Massnahme betrifft die für die Jahre 2020 und 2021 geschuldeten Tourismusabgaben.