Gesuche für kleine Pokerturniere sind zwei Monate vor Durchführung der Aufsichts- und Vollzugsbehörde unter Verwendung des amtlichen Formulars inklusive aller verlangten Beilagen einzureichen, insbesondere:
- Ausschreibungsunterlagen, aus denen Veranstaltungsangaben, wie Veranstaltungsort und -dauer, Anzahl Turniere, Anmelde- und Teilnahmebedingungen, ersichtlich sind;
- Veranstaltungsreglement mit den Spielregeln.
Es ist eine Person für die Gesamtverantwortung der Durchführung zu bezeichnen.
Das geschulte Personal nach Art. 11 Abs. 1 KGS ist namentlich zu bezeichnen. Die Schulung muss bei einer anerkannten Institution absolviert worden sein und ist mit einem schriftlichen Nachweis zu belegen.
Die Massnahmen zur Überprüfung der Altersgrenze nach Art. 10 Abs. 1 KGS sind darzulegen.
Führt die Veranstalterin drei oder mehr kleine Pokerturniere pro Jahr durch, ist zusätzlich ein Konzept der getroffenen Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und gegen illegale Spiele einzureichen.
Die Aufsichts- und Vollzugsbehörde kann weitere zweckdienliche Angaben und Belege verlangen.