Der jährliche Anteil am Reingewinn der Swisslos wird zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke folgenden Fonds zugewiesen:
- Lotteriefonds;
- Kulturfonds;
- Sportfonds.
Der Regierungsrat entscheidet auf Antrag des Departements Finanzen jährlich über die Zuweisung zu den einzelnen Fonds.
Die für die Fonds zuständigen Stellen verwalten die ihnen zugewiesenen Swisslos-Gelder mit separater Rechnung.