Das Amt für Wirtschaft und Arbeit vollzieht die durch das Bundesgesetz über den Konsumkredit und die Verordnung zum Konsumkreditgesetz[3] dem Kanton übertragenen Aufgaben. *
Verfügungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit können mit Rekurs an das Departement Bau und Volkswirtschaft weitergezogen werden. *