Änderungen der Kantonsverfassung werden nach der Annahme durch das Volk möglichst rasch in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung veröffentlicht. Wenn das Inkrafttreten noch festzusetzen ist, erfolgt die Veröffentlichung möglichst rasch nach dem Inkraftsetzungsbeschluss. *
Gesetze werden in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung veröffentlicht, *
- wenn eine Volksabstimmung stattfindet, möglichst rasch nach der Annahme durch das Volk;
- wenn die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, möglichst rasch nach dem entsprechenden Feststellungsbeschluss;
- wenn das Inkrafttreten noch festzusetzen ist, möglichst rasch nach dem Inkraftsetzungsbeschluss.
Dekrete, deren Inkrafttreten noch festzusetzen ist, werden in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung möglichst rasch nach dem Inkraftsetzungsbeschluss veröffentlicht.
Erlasse, die in der Form eines Verweises veröffentlicht werden (Art. 5 PuG), müssen am Tag der Veröffentlichung in beiden Amtssprachen verfügbar sein.