Der Kanton Jura übernimmt ab dem 1. Januar 2026 die Personen, die unter das Asylgesetz fallen und am 31. Dezember 2025 in einer privaten Unterkunft in der Einwohnergemeinde Moutier (nachstehend: «Gemeinde Moutier») wohnhaft gewesen sind sowie
- im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung, einer vorläufigen Aufnahme oder eines Schutzstatus sind oder
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind.
Die Anzahl der nach Absatz 1 vom Kanton Jura übernommenen Personen darf die Anzahl der am 30. Juni 2025 in der Gemeinde Moutier in Privatunterkünften wohnhaften Personen zuzüglich 15 Prozent nicht überschreiten.
Wenn der Schwellenwert nach Absatz 2 überschritten wird, bleiben die zuletzt eingetroffenen Personen dem Kanton Bern zugewiesen.