Diese Vollzugsvereinbarung enthält Bestimmungen über die Zuständigkeit zur Entscheidung in Verfahren, die zum Zeitpunkt des Wechsels der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (nachstehend: «Zeitpunkt des Kantonswechsels») vor den in Artikel 2 definierten Behörden hängig sind und bei denen der Gerichtsstand ausschliesslich oder alternativ Moutier ist, sowie über die mögliche Übertragung dieser Verfahren.
Sie enthält auch Bestimmungen über die Zuständigkeit für die Entscheidung in Verfahren, die ab dem 1. Januar 2026 vor den in Artikel 2 definierten Behörden eingeleitet werden, bei denen der Gerichtsstand ausschliesslich oder alternativ Moutier ist, wenn diese Verfahren mit Verfahren in Verbindung stehen, die vor dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden.
Sie regelt die praktischen Fragen in Bezug auf die in Absatz 1 und 2 genannten Verfahren.
Sie regelt die Pflicht zur Übermittlung irrtümlich erhaltener Schriftstücke und die Einhaltung von Fristen in den in Absatz 1 und 2 genannten Verfahren, die dem kantonalen Verfahrensrecht unterliegen und für die das Bundesrecht keine diesbezüglichen Regeln aufstellt.
Sie entscheidet über die Anwendung des jurassischen und bernischen Zivilrechts sowie des bernischen Strafrechts.