Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Kantonswechsels das 9. oder 10. HarmoS-Jahr in der Gemeinde Moutier besuchen, treten zum Zeitpunkt des Übertritts in das jurassische Schulsystem in dieselben Stufen ein, die sie nach bernischem Recht besuchen würden.
Schülerinnen und Schüler, die nach bernischem Recht in die Abteilung zur Vorbereitung auf die Maturitätsschulen (section p) gehen würden, wählen zwischen den nach jurassischem Recht vorgesehenen Optionen 1, 2, 3 oder 4, jene, die das Sekundarschulniveau (section m) besuchen würden, können zwischen den Optionen 3 und 4 wählen, und jene, die das Realschulniveau (section g) besuchen würden, werden der Option 4 zugewiesen.
Die bernischen Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Kantonswechsels die 10. Klasse HarmoS in der Gemeinde Moutier besuchen, können für das Schuljahr, das zum Zeitpunkt des Übertritts beginnt, in den zweisprachigen Bildungsgang (Filière bilingue) der Bieler Gymnasien wechseln, wenn sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Die Schülerinnen und Schüler aus Moutier, die zum Zeitpunkt des Kantonswechsels die 9. oder 10. Klasse HarmoS besuchen, können für das Schuljahr, das zum Zeitpunkt des Übertritts oder ein Jahr darauf beginnt, in den zweisprachigen Bildungsgang (Filière bilingue) der Bieler Gymnasien oder in den interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgang der Kantone Basel-Landschaft und Jura wechseln, wenn sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen.