Die Schülerinnen und Schüler aus Moutier, die zu Beginn oder im Laufe des Schuljahres 2024/2025 eine allgemeine Ausbildung, eine Übergangsausbildung oder eine vollschulische berufliche Grundausbildung beginnen, entscheiden frei zwischen den Kantonen Bern und Jura, in welchem Kanton sie ihre Ausbildung absolvieren möchten, wenn diese Ausbildung in beiden Kantonen angeboten wird.
Die Lernenden aus Moutier, die sich für das Schuljahr 2024/2025 für eine berufliche Grundausbildung in einem Lehrbetrieb in Moutier verpflichten und für den schulischen Teil der Ausbildung zwischen den Kantonen Bern und Jura wählen können, entscheiden im Einvernehmen mit ihrem Lehrbetrieb, in welchem Kanton dieser schulische Teil absolviert wird.
Der Kanton Bern verpflichtet sich, dem Kanton Jura bis zum Ende des ersten Semesters des Schuljahres 2025/2026 die Beiträge an die Unterrichtskosten für die von den Absätzen 1 und 2 betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lernenden zu zahlen, die sich für eine Ausbildung im Kanton Jura entschieden haben.
Der Kanton Jura verpflichtet sich, dem Kanton Bern ab Beginn des zweiten Semesters 2025/2026 bis zum Ende der begonnenen Ausbildung die Beiträge an die Unterrichtskosten für die von den Absätzen 1 und 2 betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lernenden zu zahlen, die sich für eine Ausbildung im Kanton Bern entschieden haben.