Die am 31. Dezember 2025 hängigen Verfahren, die nicht Gegenstand einer Vorabstellungnahme der Einwohnergemeinde Moutier oder der Burgergemeinde Moutier im Sinne des Berner Rechts waren, werden vom jurassischen Bevölkerungsamt im Istzustand übernommen. Das weitere Verfahren wird nach jurassischem Recht durchgeführt.
Die am 31. Dezember 2025 hängigen Verfahren, die Gegenstand einer Vorabstellungnahme der Einwohnergemeinde Moutier oder der Burgergemeinde Moutier im Sinne des Berner Rechts waren, werden vom jurassischen Bevölkerungsamt im Istzustand übernommen. Die Analyse und die Vorabstellungnahme der Einwohnergemeinde oder der Burgergemeinde gelten als in Übereinstimmung mit dem jurassischen Recht erfolgt. Wenn kein offensichtlicher Fehler vorliegt, sind sie gleichwertig mit der Vorprüfung, die nach jurassischem Recht erforderlich ist, sowie mit der Aufnahmezusage oder der Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht.
Die am 31. Dezember 2025 hängigen Verfahren, die Gegenstand einer Vorabstellungnahme der zuständigen kantonalen Behörde im Sinne des Berner Rechts waren, werden vom jurassischen Bevölkerungsamt im Istzustand übernommen. Die Analyse und die Vorabstellungnahme der bernischen kantonalen Behörde gelten als in Übereinstimmung mit dem jurassischen Recht erfolgt.