Der Kanton Bern tritt dem Gebietsänderungskonkordat vom 13. März 2019 über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg[3] bei.
105.42
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg
Präambel
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung[1] sowie Artikel 10 Absätze 1 und 2 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)[2],
auf Antrag des Regierungsrates,
Art. 1
Art. 2
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.
Dieser Beschluss und das Gebietsänderungskonkordat treten gleichzeitig mit dem Clavaleyres-Gesetz ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.
Art. 3
Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.
Egress
Im Namen des Grossen Rates
Der Präsident: Zaugg-Graf
Der Generalsekretär: Trees
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 25. März 2020
Der Regierungsrat, nach Zusammenstellung der Protokolle über die Volksabstimmung vom 9. Februar 2020, beurkundet:
Der Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg ist mit 249’918 gegen 30’766 Stimmen angenommen worden.
Für getreuen Protokollauszug
Der Staatsschreiber: Auer
Änderungstabelle - nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 09.02.2020 | 09.02.2020 | Erlass | Erstfassung | 20-019 |
Änderungstabelle - nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 09.02.2020 | 09.02.2020 | Erstfassung | 20-019 |