Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 21-049[2] veröffentlichten Vereinbarung vom 26. Mai 2021 zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg bei.
105.43
Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg
Präambel
gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Kantonsverfassung[1],
auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,
Art. 1
Art. 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Art. 3 Ausserkrafttreten, Entfernung aus der BSG
Dieser Beschluss und die Vereinbarung vom 26. Mai 2021 zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg treten gleichzeitig mit dem Gebietsänderungskonkordat vom 12. und 13. März 2019 über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg[3] und dem Gesetz vom 7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)[4] ausser Kraft und werden aus der BSG entfernt.
Egress
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schnegg
Der Staatsschreiber: Auer
Änderungstabelle - nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 26.05.2021 | 01.01.2022 | Erlass | Erstfassung | 21-048 |
Änderungstabelle - nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 26.05.2021 | 01.01.2022 | Erstfassung | 21-048 |