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105.43

Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg

vom 26.05.2021 (Stand 01.01.2022)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Kantonsverfassung[1],

auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 21-049[2] veröffentlichten Vereinbarung vom 26. Mai 2021 zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg bei.

Art. 2 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Art. 3 Ausserkrafttreten, Entfernung aus der BSG

Dieser Beschluss und die Vereinbarung vom 26. Mai 2021 zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg treten gleichzeitig mit dem Gebietsänderungskonkordat vom 12. und 13. März 2019 über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg[3] und dem Gesetz vom 7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)[4] ausser Kraft und werden aus der BSG entfernt.

Egress

Bern, 26. Mai 2021

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Schnegg

Der Staatsschreiber: Auer

21-048

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
26.05.2021 01.01.2022 Erlass Erstfassung 21-048

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 26.05.2021 01.01.2022 Erstfassung 21-048