Schweizerinnen und Schweizer, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. *
Die Anmeldung erfolgt *
- digital über die vom Regierungsrat bestimmte Plattform oder
- persönlich bei der Einwohnerkontrolle.
Die digitale Anmeldung setzt die gleichzeitige digitale Abmeldung in der Wegzugsgemeinde voraus. *
Für die rechtzeitige Anmeldung von Minderjährigen, von Personen unter umfassender Beistandschaft und von Personen, deren Handlungsfähigkeit in Bezug auf Absatz 1 aufgrund einer errichteten Beistandschaft eingeschränkt worden ist, ist deren gesetzliche Vertretung verantwortlich. *