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152.053.5

Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen

(PDS DV BKD)

vom 25.02.2022 (Stand 01.04.2022)

Präambel

Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 10. März 2020 über die zentralen Personendatensammlungen (Personendatensammlungsgesetz, PDSG)[1] und Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung vom 20. Januar 2021 über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V)[2],

beschliesst:

Anhänge

Art. 1 Gegenstand

Diese Direktionsverordnung regelt die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff über Systeme auf zentrale Personendatensammlungen.

Sie beinhaltet die Berechtigungsregeln der Bildungs- und Kulturdirektion für die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform).

Art. 2 Geltungsbereich

Diese Direktionsverordnung gilt für die folgenden Einheiten der Bildungs- und Kulturdirektion:

  1. unterstellte Orgaisationseinheiten,
  2. beaufsichtigte selbstständige Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben,
  3. Beauftragte, die im Auftrag der Behörde Personendaten bearbeiten.

Art. 3 Antrags- und Zugriffsrechte

Die zugriffsberechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme, sowie die Funktionen, welche einen Antrag zur Errichtung eines Benutzerkontos stellen dürfen, werden in Anhang 1 festgelegt.

Art. 4 Benutzerkonten

Die Benutzerkonten der berechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme werden anhand des Anhangs 1 erstellt.

Art. 5 Inkrafttreten und ausserordentliche Veröffentlichung

Diese Direktionsverordnung tritt am 1. März 2022 in Kraft.

Sie ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[3] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

Egress

Bern, 25. Februar 2022

Die Bildungs- und Kulturdirektiorin: Häsler

22-020

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
25.02.2022 01.03.2022 Erlass Erstfassung 22-020
22.03.2022 01.04.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 22-025

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 25.02.2022 01.03.2022 Erstfassung 22-020
Anhang 1 22.03.2022 01.04.2022 Inhalt geändert 22-025