Der Regierungsrat wählt gestützt auf die Anträge der betroffenen Organisationen bzw. der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion die Präsidentin oder den Präsidenten, die Mitglieder der VWK sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf vier Jahre. *
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion gewährt dem Bernjurassischen Rat und dem Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne das Recht, in Absprache mit der betroffenen Organisation eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen. *
Die Wiederwahl ist zulässig.
Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident wird durch die VWK bezeichnet.