Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär und die Vorsteherinnen und Vorsteher der Ämter und der ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten sorgen für die Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheit. Sie arbeiten dabei mit den übrigen Organisationseinheiten der Direktion und der Verwaltung sowie mit verwaltungsexternen Stellen zusammen.
Sie bestimmen die Organisation und die Abläufe ihrer Organisationseinheit, legen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest und können dazu ein Reglement erlassen, soweit die Geschäftsordnung der Ergänzung bedarf.
Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für die Vorsteherinnen und Vorsteher von Stäben, Abteilungen und dezentralisierten Zweigstellen.