Das Taggeld beträgt: *
- für den halben Tag oder bei einer Sitzungsdauer bis zu 4 Stunden:
CHF 70.–
- für den ganzen Tag oder bei einer Sitzungsdauer von mehr als 4 Stunden:
CHF 110.–
Mit dem Taggeld sind allfällige Auslagen für Hauptmahlzeiten oder Zwischenverpflegungen abgegolten. Werden anlässlich von Sitzungen oder Besichtigungen in staatseigenen Betrieben, Heimen und Anstalten Mahlzeiten eingenommen, sind diese durch die Kommissionsmitglieder zu bezahlen. Massgebend ist der jeweils durch den Regierungsrat festgelegte Mahlzeitenpreis der 1. Kategorie. *
Kommissionsmitglieder, die als Arbeitnehmer im Stunden- oder Taglohn nach Arbeitsvertragsrecht angestellt sind, haben Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung im Umfang des nachgewiesenen Verdienstausfalles.