Diese Verordnung regelt die Organisation und die Steuerung der dezentralen Verwaltung der Direktion für Inneres und Justiz. *
Sie legt die Rechte und Pflichten der Geschäftsleitungen der Betreibungs- und Konkursämter, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter einerseits und der Direktion für Inneres und Justiz andererseits im gegenseitigen Geschäftsverkehr nach dem Modell der Neuen Verwaltungsführung fest. *
Sie legt die Rechte und Pflichten der Vorsteherin oder des Vorstehers des kantonalen Grundbuchamts und der Direktion für Inneres und Justiz im gegenseitigen Geschäftsverkehr nach dem Modell der Neuen Verwaltungsführung fest. *